Zuchtgedanke

Verantwortungsvolle Züchter, zu denen wir uns zählen, sollten alles tun, um möglichst gesunde und gut sozialisierte Welpen heranzuziehen.

Bevor ein Wurf fallen kann, machen wir uns viele Gedanken. So stellen wir sehr hohe Ansprüche in Bezug auf die Gesundheitswerte, das Wesen und den Formwert (Optik) an den  Deckpartner, aber auch an unsere eigene Hündin.

Es liegt uns sehr am Herzen, dass alle bislang für den Golden Retriever möglichen Genuntersuchungen durchgeführt werden, sodass keine "affected" Welpen mehr geboren werden können.

Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um mit viel Verantwortung  und Liebe diese wundervolle Rasse zu erhalten.

Natürlich bilden wir uns stetig im Bereich der Genetik und Zucht weiter, um einen hohen Standard an immer neuem Wissen zu erhalten.

Unser Zwingername  "von den Einrich Golden" ist geschützt und eingetragen.

 


Zucht ist Wissen,
Zucht ist Verantwortung,
Zucht ist Vertrauen,
Zucht ist Hoffnung,
Zucht ist aber auch Liebe, Erfüllung und Glück.

Um ein guter Züchter zu sein, braucht man alles.

 


Wir züchten nach Rassestandart des FCI im Retriever Club Deutschland e.V.  und dessen strenger Zuchtordnung und Zwingerordnung.

 

Die Zuchthunde im RCD e.V sind untersucht auf:

  • Hüftgelenksdysplasie (HD) GRSK ausgewertet
  • Ellenbogendysplasie (ED) GRSK ausgewertet
  • Hüftqualitätswert (HQ) Auswertung
  • Zahnstatus
  • Erbliche Augenkrankheiten:  PRA, RD, HC, sowie Gonio ausgewertet über DOK

     Genuntersuchungen:

  • prcd-PRA  (zuerst Nachtblindheit – später totale Blindheit) 
  • GR_PRA1  (zuerst Nachtblindheit – später totale Blindheit) 
  • GR_PRA2  (zuerst Nachtblindheit – später totale Blindheit)
  • Ichthyose  (Hauterkrankung mit Schuppenbildung /Fischschuppenkrankheit)
  • Muskeldystrophie (Muskelschwäche und Muskelschwund)
  • Degenerative Myelopathie (schwere neurodegenerative Erkrankung des Bewegungsapparates)
  • Neuronale Ceroid Lipofuzidose (neurogene Stoffwechselkrankheit)          

Sie besitzen einen DNA Nachweis und haben den Wesenstest, sowie die Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden. Ebenso hat ein Zuchtrichter den Formwert beurteilt.  Der Züchter muss hierüber hinaus eine Prüfung absolvieren und diverse Fortbildungen nachweisen.

Im RCD.eV besteht neben der Zuchtordnung eine strenge Zwingerordnung.